Ferienwohnungen

Keim - Müller

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Allgemeine Buchungsbedingungen

Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Anbieterbetrieb (Vermieter)


1.
Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald sie Ferienwohnung/Ferienhaus bestellt oder zugesagt wurde und eine Anzahlung oder eine schriftliche Bestätigung gelieistet wurde.

2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.

3.
Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung/Ferienhaus dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4.
Der Gast (Mieter) verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen etwa 10%.

5.
Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruche genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden. Bis zr anderweitigen Vermietung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen.zu  
zahlen.

6.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Wir empfehlen bei unvorhersehbaren, unverschuldeten Ereignissen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.